#65789
sharkara
Teilnehmer

Kleiner Nachtrag bzw. Tipp
…was die Erstattungsfähigkeit angeht, so kann ich von mir sprechen, dass ich die Agenki-Rechnungen immer beim Lohnsteuerjahresausgleich unter “außergewöhnliche Belastungen” beim Finanzamt zu all den anderen Gesundheitsausgaben (Zähne, Brille etc) eingereicht hatte. Das hat das zu versteuernde Einkommen um die Summe reduziert und einen kleinen Teil habe ich darüber quasi zurückbekommen. Zu Beginn hatte ich noch Heilpraktikerempfehlung geschrieben, später nur noch Gesundheitsausgaben. Inzwischen braucht man die Rechnungen nicht mehr einreichen. Man trägt nur noch die Summe ein und hebt die Rechnungen für evtl. Nachfragen auf. Bei mir wurde es immer anerkannt. Einen Versuch ist es also Wert.